Bedingungen für die Fossilien-Börse am 06. und 07. April 2019 in der Filderhalle in Leinfelden – Echterdingen Aufbau: Freitag: 05.04.2019 von 14:00 – 20:00 h Samstag: 06.04.2018 von 08:00 – 10:00 h Öffnungszeiten: Samstag: 10:00 bis 18:00 h Sonntag: 11:00 bis 16:00 h Abbau: Sonntag: Ab 16:00 Uhr bis 22:00 h Ihre Standbestätigug erfolgt formfrei bis zum Jahresende, Ihre Rechnung wird im Januar 2019 erstellt. Bei Ausfall der Börse nach endgültiger Bestätigung der Durchführung durch höhere Gewalt sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Es gilt in den gesamten Veranstaltungsräumen ein Rauchverbot. Bei der Anmeldung wird der Veranstalter versuchen die Wunschtische zuzuteilen. Ist dies nicht möglich wird der Veranstalter ähnliche Tische in gleicher Anordnung zuteilen. Die Ausstellungstische sind mit einem Hinweis zu versehen aus dem Name und Anschrift des Ausstellers zu entnehmen sind. Bei Bezahlung der Standgebühren bis zum 20.02.2019 wird der Veranstalter die Tische endgültig zuteilen. Bei späterem Zahlungseingang behalten wir uns vor die Tische anderweitig bzw. Ersatzstandorte zuzuteilen. Es wird vom Veranstalter keine Kaution oder Anzahlung erhoben. Ihre Nichtteilnahme, Rücktritt, Annullierung ist bis spätestens zum 31. Dezember schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Absagen wird der Veranstalter versuchen den Ausstellungsplatz anderweitig zu besetzen. Sollte dies nicht möglich sein sind die Standgebühren zu entrichten. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor bei Absagen nach dem 31. Januar eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Standgebühren, jedoch mindestens 50 EUR zu erheben, obwohl der Stand neu besetzt wurde. Bei späteren Absagen sind die Standgebühren zu entrichten. Sollte der zugeteilte Stand vom Aussteller ohne Absage nicht besetzt werden ist vom Aussteller eine Spende von 250 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten, sollte eine Absage möglich oder zumutbar gewesen sein. Auch in diesem Fall sind die Standgebühren zu entrichten. Für die Beleuchtung der Stände sollte eine Wattzahl von nicht mehr 200 Watt je Tisch eingesetzt werden. Die verwendeten Leuchtmittel/ Elemente müssen den VDE-Richtlinien entsprechen. Sollte sich eine nicht genügende Anzahl Aussteller anmelden behalten wir uns vor die Börse nicht durchzuführen. Selbstverständlich würden in diesem Fall alle Zahlungen voll zurück erstattet werden. Die zur Verfügung gestellten Tische sind schonend zu behandeln und abzudecken. Die Abdeckungen müssen feuerhemmend sein und den entsprechenden Normen genügen. Ein Platztausch oder eine Weitergabe des Tisches oder auch nur ein Teil desselben ohne Zustimmung durch den Veranstalter ist nicht zulässig. Alle Exponate müssen mit Preisen versehen werden. Es müssen Hinweise auf Bezeichnung und Herkunft des Artikels vorhanden sein. Die Fossilen – Börse in Leinfelden – Echterdingen ist eine reine Fossilien – Börse. Es dürfen nur Fossilien und gegebenenfalls eine entsprechende Fachliteratur angeboten werden. Werkzeug zur Suche von Fossilien und zur Präparation sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Im begrenzten Umfang sind Repliken & Conchylien zulässig. Hier behält sich der Veranstalter vor in besonderen Fällen dies mit dem Anbieter direkt zu besprechen. Es wird unterstellt, dass die Standinhaber über ausreichende Haftpflichtversicherungen verfügen. Die Aussteller sind für ihr Angebot selber verantwortlich, die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Gesetzte wird unterstellt. Nach einer Zusage der Anmeldung ist das Standgeld bis zum 20.02.2019 zu überweisen. Während der Börse können Bild- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung durch den Veranstalter erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Börse sind die vorstehenden Bedingungen vom Aussteller akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Auflagen gemäß Sondergenehmigung der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen vom 18.01.2017: Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ruhepausen sind gemäß dem Arbeitsgesetz zu gewähren. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen zum Schutz der Nachtruhe nicht vor 6:00 Uhr beginnen und nicht nach 22:00 Uhr enden. (Die offiziellen Auf- und Abbauzeiten werden hiervon nicht berührt.) Von der Veranstaltung dürfen keine Immissionen ausgehen, die in der Nachbarschaft zu Belästigungen führen. Die Teilnehmer sind über den Inhalt dieser Festsetzung zu informieren. Stand : 15.03.2018 diese Bedingungen sind immer in der letzten Version gültig. Änderungen vorbehalten